Nach Absatz 6.2.6.1.2 des ADR in Verbindung mit Abschnitt 6.1.1 des ADN drfen Gefe, klein, mit Gas (Gaspatronen) aus Metall einen Fassungsraum von hchstens 1.000 ml, solche aus Kunststoff oder Glas von hchstens 500 ml haben. Daher sind Gefe, klein, mit Gas (Gaspatronen) mit einem Volumen grer 1.000 ml nicht zugelassen.